
Mit persönlicher Freiheit oder Persönlichkeitsrecht wird das von Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit bezeichnet. Die persönliche Freiheit findet ihre Grenzen in der sog. Schrankentrias: • den Rechten anderer • der verfassungsmäßigen Ordnung • und den Sittengesetzen Das Persönlichkei...
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